Digitalisierung in der Öffentlichen Verwaltung: Investition in die Markenbekanntheit lohnt sich
Am Beispiel LANCOM Systems: „Quo vadis – Digitalisierung der Verwaltung in den ostdeutschen Bundesländern“
Über die Digitalisierung in der Öffentlichen Verwaltung zu schreiben, hat den gleichen Charme, als würde man über die Pünktlichkeit der Deutschen Bahn schreiben; eine zähe Geschichte. Seit 2017 gibt es das Onlinezugangsgesetz (OZG) mit Termin für die Fertigstellung 2022, seit 2024 gilt das OZG-Änderungsgesetz – im Übrigen ohne Termin. Klar ist, die Sache liegt im Argen. Selbst auf der Webseite des „Bundesministeriums des Innern und für Heimat“ ist zu lesen: „OZG-Umsetzung als digitale Großbaustelle.“ Das will schon was heißen, wenn die zuständige Behörde nur zurückhaltend Euphorie versprüht.
Zum Erfolg verdonnert
Aber es hilft ja nichts: Das Projekt muss erfolgreich abgeschlossen werden. Irgendwann. Denn es geht auch um die Reputation des ganzen Landes. Die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt sollte ja nicht der letzte Gralshüter von Locher und Tacker sein. Die notwendige Technologie in Form von Hard- und Software ist verfügbar. IT-Anbieter und Systemhäuser stehen beratend zur Seite.
Was ist Stand der Dinge?
Weil die Bundesrepublik mit 16 Bundesländern und rund 11.000 Kommunen etwas unübersichtlich ist, bietet es sich an, die Ist-Analyse regional einzugrenzen und zwar auf die Bundesländer, die laut Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Jahr 2023 am schwächsten digitalisiert sind.
Wie steht es also um den Digitalisierungsgrad der Verwaltungen in den fünf Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen? Wie wichtig ist den Befragten Digitale Souveränität? Das wollte unser Kunde LANCOM Systems, ein Tochterunternehmen von Rohde & Schwarz, wissen und hat für eine entsprechende Studie mit dem führenden Branchenmedium für die Öffentliche Verwaltung, dem „Behördenspiegel“, kooperiert. Die Monatszeitung erscheint mit einer Reichweite von 100.000 Exemplaren in die Zielgruppe hinein.
Diskussionspapier für die Politik
Die Ergebnisse der Befragung sollten im politischen Raum diskutiert werden. Am 8. Oktober 2024 war die Studie Gegenstand der Diskussion im Rahmen eines „Parlamentarischen Abends“ mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik in Berlin. Ein Bericht über die Veranstaltung und die Studienergebnisse im wichtigsten Branchenmedium zahlt auf die Markenbekanntheit von LANCOM bei Landes- und Kommunalbehörden ein. Im Frühjahr und Frühsommer 2025 wird es entsprechende Veranstaltungen in den neuen Bundesländern geben, wo die Studienergebnisse vorgestellt und diskutiert werden.
Einige ausgewählte Erkenntnisse der Studie „Quo vadis – Digitalisierung der Verwaltung in den ostdeutschen Bundesländern“:
- Die Förderung der Digitalen Souveränität ist den teilnehmenden Verwaltungen überdurchschnittlich wichtig. 81 Prozent halten sie für sehr wichtig und wichtig.
- Knapp die Hälfte der Befragten nutzt Soft- und Hardware von Herstellern außerhalb der EU, nur 34 Prozent Produkte aus der EU.
- 29 Prozent der Befragten verwenden Security-Komponenten aus Nicht-EU-Ländern, während 46 Prozent europäische Produkte einsetzen.
In Summe: Einige Stellschrauben sind erkannt, an denen IT-Anbieter, Systemhäuser und IT-Berater drehen können, um die Öffentliche Verwaltung zu unterstützen und die digitale Transformation voranzubringen.
Prognose: Neun Jahre werden ins Land ziehen
Es ist durchaus sinnvoll, wenn IT-Anbieter ihre Lösungen für die Öffentliche Verwaltung zum Beispiel durch Studien bekannter machen, denn die digitale Transformation wird sich noch über viele Jahre hinziehen. Das „Institut der Deutschen Wirtschaft“ prognostiziert:
„Mit dem bisherigen Tempo dürfte es noch knapp neun Jahre dauern, bis das OZG endlich überall zwischen Flensburg und Sonthofen umgesetzt sein wird und der Gang zum Amt für Bürger und Unternehmen weitgehend der Vergangenheit angehört – (…)“ Quelle: Behörden-Digimeter, Januar 2024, S. 3
Beispiele für erfolgreiche Praxis
Acht Jahre nach Inkrafttreten des OZG sind 26 Prozent der angepeilten öffentlichen Serviceleistungen umgesetzt. Was bereits funktioniert, was bereits erreicht wurde, illustrieren einige der Best-Practice-Projekte aus den fünf Bundesländern der Gruppe Ost, die in der LANCOM-Studie beschrieben werden. So stellt zum Beispiel der Freistaat Sachsen seinen zehn Landkreisen und 418 Kommunen zentral zwölf Basis-Anwendungen zur Verfügung, darunter ein Serviceportal, Tools für elektronische Signatur und Verschlüsselung bis hin zum elektronischen Zahlungsverkehr. Diese Angebote können alle Behörden in Sachsen einsetzen. Die Kosten für Wartung, Betrieb und Weiterentwicklung werden zentral finanziert.
Mit der neuen Bundesregierung wird auch die Hoffnungen beflügelt, dass die Digitalisierung an Fahrt aufnimmt. Digitalexperte und FAZ-Redakteur Holger Schmidt fordert, gleich mit Ausrufezeichen, in seinem Editorial vom 26.02.26 in der FAZ: „Digitalisierung ist Chefsache, Herr Merz!“ Wir dürfen gespannt sein, ob er das gelesen hat.
Weitere Informationen zur Vertiefung:
Kooperationsstudie LANCOM und Behördenspiegel (2024): „Quo vadis – Digitalisierung der Verwaltung in den ostdeutschen Bundesländern“ gibt es via Formular hier kostenlos zum Herunterladen.
Kooperationsstudie LANCOM, techconsult und Handelsblatt Retail Institute (2021): „Digitale Souveränität bei Unternehmen in Deutschland“ steht hier zum kostenlosen Download via Formular zur Verfügung
BMWK-Webseite zur „Digitalen Agenda“ (2014-2017) unter diesem Link
Zur BMI-Webseite, Thema Digitale Verwaltung, geht’s hier
Das Online Zugangsgesetz (OZG) finden Sie hier
Infos rund um das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG), 23.07.2024, unter diesem Link
Die Analyse der Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung durch das Institut für Wirtschaft: „Behörden-Digimeter“ (2024) hier zum Download
Foto: CCL pixabay, von Bru-nO
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