Peinlicher offener Brief von 51 Tatort-Autoren und Netz-Schimanskis zum Urheberrecht – Verurteilung ohne Ermittlung!

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„Tatort Internet“ einmal anders: 51 Tatort-Autoren beklagen in einem offenen Brief an die „liebe Netzgemeinde“, die Grünen, die Piraten und die Linke deren zahlreiche Angriffe auf das Urheberrecht. Darin wehren sie sich insbesondere gegen die von einigen geplante Verkürzung der Schutzfrist von bislang 70 Jahren ab Tod des Autors, aber auch ganz allgemein gegen Vorwürfe an die GEMA und die Musikindustrie. Sie beklagen, dass die Kritiker der derzeit gültigen Urheberrechtssituation sich nicht mit Autoren und Künstlern zusammensetzten und eine „demagogische Gleichsetzung von frei und kostenfrei“ betreiben würden.

Der Brief vermengt die Diskussion um eine Reform des Urheberrechts mit der Diskussion um Vorratsdatenspeicherung und überhaupt viele Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Er pauschaliert und wirft alle Kritiker des heute gültigen Urheberrechts, „die Grünen, Piraten und Netzpolitiker aller Parteien„, in einen großen Topf.

Die Krimi-Autoren haben mit diesem Brief viel Staub aufgewirbelt und mit Polemik und Pauschalierungen eine vernünftige Debatte um eine Modernisierung des Urheberrechts eher erschwert.

Ihre zum Ende des Briefes erklärte Diskussionsbereitschaft negieren sie wenige Zeilen vorher mit der Bemerkung „Fakt ist, dass die Urheberrechte in der Bundesrepublik nicht nur durch die Verfassung, sondern auch durch zahllose, völkerrechtlich verbindliche Verträge auch innerhalb der EU ultimativ verbrieft sind. Dass dieses Grundrecht aktuell zur politischen Disposition stünde, gehört zu den liebevoll gehegten Lebenslügen der Netzgemeinde.“

Über die Ausgestaltung von Grundrechten zu reden ist niemals eine Lebenslüge. Was die Briefverfasser fordern, ist ein Denk- und Diskussionsverbot. Und wer zynisch und ironisch formuliert „Für konstruktive Gespräche über den anstehenden historischen Kompromiss zwischen Urhebern und Usern stehen wir jederzeit bereit“, dem kann man eine offene Geprächskultur und Diskursbereitschaft auch nicht wirklich unterstellen.

Dabei tut diese Debatte not. Der Schutz der Urheber- und Verwertungsrechte muss dringend synchronisiert werden mit den neuen Möglichkeiten der künstlerischen Bearbeitung von geschützten Werken, der Publikation von Datenbanken und Datenbeständen, den neuen Formen von Informationsgenerierung, der Redefinition der öffentlich-rechtlichen Sender. Ich plädiere zum Beispiel entschieden dafür öffentlich-rechtlich produzierte Informationen (also keine Tatort-Filme) unter Public License zu stellen, Datenbanken und Sammelwerke aus dem Kanon geschützter Werke auszugliedern, Schutzfristen zu verkürzen, klare Rechte zur nicht-kommerziellen Bearbeitung geschützter Werke zu definieren, die Rechte der Autoren gegenüber Sendern und Verlagen auf dem Gebiet der Wiederverwendung zu stärken und die Rechte der Autoren auf Rücknahme der Vergabe von Nutzungsrechten auszubauen. Insbesondere die letzten beiden Forderungen würden nebenbei auch die ökonomische Situation von Tatort-Autoren stärken. Solche Themen werden heute in der „Netzgemeinde“ diskutiert, von den Verfassern und Unterzeichnern des offenen Briefes aber gar nicht zur Kenntnis genommen.

Und ich kann auch nicht einsehen, dass das nicht-kommerzielle Fotografieren und Online-Stellen von architektonisch spannenden Bauwerken ohne Rücksprache mit dem Architekten heute faktisch juristisch verboten ist. 99,999 Prozent aller heute im Internet publizierten Amateuraufnahmen der Pyramide des Pariser Louvre sind vermutlich illegal und die Fotografen könnten jederzeit verklagt werden. Das kann doch nicht gesellschaftlich gewünscht sein. Angesichts der aktuellen Debatte um ACTA muss auch der Schutz der Zitationsrechte neu formuliert werden und es sind der ausufernden  Privatisierung der Rechtsdurchsetzung durch Hoster und Registrare endlich Schranken zu setzen.

Es wäre besser gewesen, die Tatort-Autoren hätten erstmal ermittelt und nicht gleich verurteilt und zugeschlagen.

Soviel Polemik muss dokumentiert werden. Hier also der komplette Text der Netz-Schimanskis:

 

Offener Brief von 51 Tatort-Autoren

29. März 2012 – 14:11

Liebe Grüne, liebe Pi­ra­ten, liebe Linke, liebe Netz­ge­mein­de!

Wir Un­ter­zeich­ner er­ken­nen an, dass Sie alle sich eines ve­ri­ta­blen Pro­blems an­neh­men wol­len, das die zwei gro­ßen, am In­ter­net hän­gen­den „Par­tei­en“ be­trifft: Die schlech­te Lage der Ur­he­ber, ihre un­an­ge­mes­se­ne Ver­gü­tung und die mil­lio­nen­fa­che il­le­ga­le Nut­zung von ur­he­ber­recht­lich ge­schütz­ten In­hal­ten auf der einen Seite, 600.000 Ab­mah­nun­gen von Usern und die Mög­lich­keit von Netz­sper­ren und (an­lass­lo­ser) Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, die Sie gerne Zen­sur nen­nen, auf der an­de­ren Seite.

Wenn Sie die­ses tat­säch­li­che Di­lem­ma aber ernst­haft lösen (hel­fen) wol­len, ist es an der Zeit, sich von ein paar Le­bens­lü­gen zu ver­ab­schie­den.

Grüne Po­li­ti­ker un­ter­mau­ern das ak­tu­el­le Pro­blem üb­li­cher­wei­se durch die Ge­gen­über­s­tel-lung zwei­er Grund- und Men­schen­rech­te: Der Ar­ti­kel 27 der Men­schen­rech­te pos­tu­lie­re ei­ner­seits den Schutz des Ur­he­bers als Ei­gen­tü­mer sei­ner Schöp­fung, sei­ner Werke, an­de­rer­seits würde der freie Zu­gang zu Kunst und Kul­tur ga­ran­tiert. Diese dra­ma­ti­sche Ge­gen­über­stel­lung ent­hält aber gleich zwei Le­bens­lü­gen:

1. Die dem­ago­gi­sche Sug­ges­ti­on, es gäbe kei­nen frei­en Zu­gang zu Kunst und Kul­tur mehr – eine Be­haup­tung, die durch nichts be­wie­sen wird. Was auch schwer fal­len dürf­te: die Bun­des­re­pu­blik, die west­li­che Welt hat in über 100 Jah­ren ein de­fi­nier­tes, kla­res Sys­tem ver­schie­de­ner Nut­zungs­ar­ten und Zu­gän­ge her­aus­ge­bil­det.

2. Die dem­ago­gi­sche Gleich­set­zung von frei und kos­ten­frei. Die Men­schen­rech­te ga­ran­tie­ren in der Tat einen frei­en, aber doch kei­nen kos­ten­frei­en Zu­gang zu Kunst und Kul­tur. Diese po­li­ti­sche Ver­kür­zung von Grü­nen, Pi­ra­ten, Lin­ken und Netz­ge­mein­de dient le­dig­lich der Auf­wer­tung der User-In­ter­es­sen, deren Um­sonst­kul­tur so in den Rang eines Grund­rech­tes ge­hievt wer­den soll.

Wie über­haupt der ganze Dis­kurs über das Netz und seine User einen hohen Ton an­schlägt und damit die Ba­na­li­tät von Rechts­ver­stö­ßen ka­schiert oder gar zum Frei­heits­akt hoch­jazzt. Die Grund­rech­te der Ur­he­ber bzw. der von ihnen be­auf­trag­ten Rech­te­inha­ber aber wer­den da­ge­gen mar­gi­na­li­siert: Zum Bei­spiel das Grund­recht auf geis­ti­ges Ei­gen­tum. Die­ses Recht wird nicht nur fron­tal an­ge­grif­fen und in­fra­ge ge­stellt, neu­er­dings schi­cken ge­ra­de die Grü-nen gerne von Goog­le ali­men­tier­te In­itia­ti­ven wie col­la­bo­ra­to­ry, Alex­an­der-von-Hum­boldt-In­sti­tut oder auch das (vor­ma­li­ge) Max-Plank-In­sti­tut für geis­ti­ges Ei­gen­tum vor, die an­geb­lich völ­lig au­to­nom und un­ab­hän­gig eine neue Rechts­grund­la­ge su­chen wür­den – im so­ge­nann­ten Im­ma­te­ri­al­gü­ter-Recht.

Fakt ist, dass die Ur­he­ber­rech­te in der Bun­des­re­pu­blik nicht nur durch die Ver­fas­sung, son­dern auch durch zahl­lo­se, völ­ker­recht­lich ver­bind­li­che Ver­trä­ge auch in­ner­halb der EU ul­ti­ma­tiv ver­brieft sind. Dass die­ses Grund­recht ak­tu­ell zur po­li­ti­schen Dis­po­si­ti­on stün­de, ge­hört zu den lie­be­voll ge­heg­ten Le­bens­lü­gen der Netz­ge­mein­de.

Und noch eine Le­bens­lü­ge, die al­ler­dings ty­pisch ge­wor­den ist für die Ber­li­ner Re­pu­blik: der Aus­weg in die Sym­bol­po­li­tik. Das Bei­spiel hier­für sind hier die Schutz­fris­ten, mit denen die Ur­he­ber bzw. ihre Nach­fah­ren von dem ei­ge­nen Werk pro­fi­tie­ren kön­nen. Zur Zeit sind das 70 Jahre post mor­tem, die Netz­ge­mein­de for­dert ra­di­ka­le Ver­kür­zun­gen, gern auch mal „Mo­der­ni­sie­rung“ ge­nannt. Dabei rei­chen die For­de­run­gen von „gar keine Schutz­frist“, einer 5-Jah­res­frist nach Ver­öf­fent­li­chung des Wer­kes, die letz­te For­de­rung der Grü­nen lau­tet: „So­lan­ge der Ur­he­ber lebt“, an­de­re Netzin­itia­ti­ven nen­nen 20 Jahre post mor­tem.

Mal ganz ab­ge­se­hen von der Tat­sa­che, dass nir­gend­wo eine Ar­gu­men­ta­ti­on ver­sucht wird, warum ge­ra­de diese Ei­gen­tums­form über­haupt eine Ein­schrän­kung er­fah­ren darf, ist die­ser Vor­schlag zur Lö­sung des o.g. Di­lem­mas völ­lig un­ge­eig­net. Nicht nur, dass die Ur­he­ber durch diese Schutz­fris­ten-Ver­kür­zung ent­eig­net und damit dra­ma­tisch schlech­ter ge­stellt wür­den, nein, die­ser Vor­schlag än­dert auch kein biss­chen an den In­ter­es­sen der ver­meint­lich un­schul­di­gen User: Ihre il­le­ga­len Down­loads oder Strea­m­ings be­tref­fen in der Masse nur die al­ler­al­ler­neu­es­ten Filme, Mu­si­ken, Bü­cher, Fotos und De­signs – und nicht etwa Werke, die 20, 40 oder 60 Jahre alt sind. Eine Ver­kür­zung der Schutz­fris­ten würde an die­sem Pro­blem also nichts än­dern, wäre reine Sym­bol­po­li­tik: Schaut her, wir haben den Ur­he­bern auch was weg­ge­nom­men…

Die ver­mut­lich gra­vie­rends­te Le­bens­lü­ge der selbst­er­nann­ten Pro­blem­lö­ser zum Schluss: Wenn man Ur­he­ber und User bes­ser stel­len will, braucht es ja einen, der die­sen Al­le-ha­ben-al­le-wie­der-lieb-Kom­pro­miss, der den Kram be­zahlt – denn wie in allem, was her­ge­stellt wird, steckt auch im „Con­tent“ ver­dammt viel Ar­beit von Ur­he­bern und kos­tet des­halb auch Geld, das ir­gend je­mand be­zah­len muss. Die­sen om­ni­po­ten­ten Zah­ler kennt die Netz­ge-mein­de auch schon ganz genau: Nein, nicht Goog­le, youtube und die an­de­ren In­ter­net­ser­vice­pro­vi­der, die sich dumm und däm­lich daran ver­die­nen, il­le­ga­le Kon­tak­te zu ver­mit­teln, den kri­mi­nel­len Mo­del­len wie kino.​to, me­gau­pload, the Pi­ra­te Bay etc. über­haupt zum Er­folg zu ver­hel­fen. Nein, für die Grü­nen, Pi­ra­ten und Netz­po­li­ti­ker aller Par­tei­en ist der große Übel­tä­ter die Ver­wer­tungs­in­dus­trie: Sony, Uni­ver­sal, Ber­tels­mann und, ganz wich­tig, na­tür­lich die GEMA und die an­de­ren Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten. Das sind in ihren Augen die Blut­sau­ger, die sol­len die Zeche zah­len.

Mal davon ab­ge­se­hen, dass die selbst­er­nann­ten Di­gi­tal Na­ti­ves (auch) über die­sen Punkt nie di­rekt mit den be­trof­fe­nen Ur­he­bern ge­spro­chen haben, sie haben über­haupt nicht ver­ste­hen oder be­grei­fen wol­len, dass bis auf Maler und Bil­den­de Künst­ler diese Tren­nung in Ur-he­ber und „böse“ Ver­wer­ter über­haupt kei­nen Sinn macht, ja un­mög­lich ist: Filme, Mu­sik­pro­duk­tio­nen, web- und Wer­be­kam­pa­gnen, Ar­chi­tek­tur- und De­sign­pro­duk­te wer­den über­haupt erst rea­li­siert, wenn die künst­le­ri­schen Ideen der Ur­he­ber mit Ka­pi­tal und Ver­mark­tungs­know­how zu­sam­men­kom­men.

Wenn die Grü­nen, Pi­ra­ten, die Netz­po­li­ti­ker aller Par­tei­en es mit den Ur­he­bern also wirk­lich ernst mei­nen, dann soll­ten sie zu­nächst mal mit ihren ei­ge­nen Kul­tur­po­li­ti­kern spre­chen: Die kön­nen ihnen den Zu­sam­men­hang von Kunst/Kul­tur und ma­te­ri­el­ler Ab­si­che­rung si­cher er­läu­tern, ihnen klar ma­chen, dass die nach­hal­ti­ge Pro­duk­ti­on qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger Kunst und Kul­tur nicht ama­teur­haft, also wie Wi­ki­pe­dia or­ga­ni­siert wer­den kann. Im­mer­hin leben hun­dert­tau­sen­de Men­schen von krea­ti­ver Ar­beit und hel­fen mit ihren (kon­kur­renz­fä­hi­gen) Wer­ken, die ide­el­le und ma­te­ri­el­le Zu­kunft einer post­in­dus­tri­el­len Bun­des­re­pu­blik auch in­ter­na­tio­nal zu si­chern.

Wenn man die Lage der Ur­he­ber nach­hal­tig ver­bes­sern will, dann müss­ten also alle po­li­ti-schen Kräf­te den Ur­he­bern bzw. ihren Ver­bän­den hel­fen, das Ur­he­ber­ver­trags­recht zu ver­bes­sern, die Ver­hand­lungs­po­si­tio­nen der Ur­he­ber ge­gen­über den Ver­wer­tern zu stär­ken: Mit Hilfe ver­bind­li­cher Re­ge­lun­gen zu den Ge­mein­sa­men Ver­gü­tungs­re­geln (GVR) oder mit einem Ver­bands­kla­ge­recht, oder, oder…

Vor allen Din­gen soll­ten die Netz­po­li­ti­ker aller Par­tei­en die Fin­ger von den Schutz­fris­ten las­sen, und bitte nicht jede Miss­brauchs­kon­trol­le bei Pro­vi­dern und Usern gleich als den de­fi­ni­ti­ven Un­ter­gang des Abend­lan­des an­pran­gern: Bei der Suche nach Schwarz­fah­rern und Steu­er­hin­ter­zie­hern zum Bei­spiel, müs­sen sich die Bür­ger auch ei­ni­ge Ein­schrän­kun­gen ihrer Rech­te ge­fal­len las­sen.

Für kon­struk­ti­ve Ge­sprä­che über den an­ste­hen­den his­to­ri­schen Kom­pro­miss zwi­schen Ur­he­bern und Usern ste­hen wir je­der­zeit be­reit.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

Urs Aeber­sold
Feo Ala­dag
Mi­guel Alex­and­re
Fried­rich Ani
Knut Boe­ser
Kat­rin Büh­lig
Fred Brei­ners­dor­fer
Leo­nie-Clai­re Brei­ners­dor­fer
Ste­fan Cantz + Jan Hin­ter
Orkun Er­te­ner
Chris­toph Fromm
Klaus Gie­tin­ger
Axel Götz
Dinah Marte Golch
Jo­chen Greve
Harry Gö­cke­ritz
Mi­cha­el Gut­mann
Peter Hem­mer
Peter Hen­ning
Felix Huby
Ste­fa­nie Krem­ser
Wolf­gang Lim­mer
Petra Lü­schow
Da­nie­la Mohr
Mar­ti­na Mouchot
Cle­mens Mu­rath
Ca­ro­lin Otto
Hen­ri­et­te Piper
Clau­dia Priet­zel
Peter Probst
Ger­hard J. Rekel
Pim G. Rich­ter
Jo­han­nes Rot­ter
Heike Rüb­bert
Peter Schei­bler
Hart­mann Schmi­ge
Hol­ger Kars­ten Schmidt
Si­mo­ne Schnei­der
Su­san­ne Schnei­der
Do­ro­thee Schön
Tho­mas Schwank
Xaõ Seff­che­que
Mar­kus Stromie­del
Uwe Wil­helm
Mi­cha­el Wogh
Da­ni­el Wolf
Ger­lin­de Wolf
Eva Zahn
Vol­ker A. Zahn
Peter Zing­ler

29. März 2012

Kon­takt über:
www.​drehbuchautoren.​de

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