Störerhaftung adieu, Hotspots willkommen – Umfrage von LANCOM Systems zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung
Werden sie bald sprießen, die freien Hotspots in Deutschland? Man darf auf den drahtlosen Frühling hoffen, zumindest fiel letzte Woche endlich eine entscheidende Hürde: Die WLAN-Störerhaftung. Nach langem Ziehen und Zerren hat der Bundestag deren Abschaffung beschlossen, um genau zu sein das „Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“. Es besagt, dass Anbieter eines WLANs nicht mehr wie bislang haftbar gemacht werden können für illegale Handlungen der Nutzer im Netzwerk. Unser Kunde LANCOM Systems wollte wissen: Wie denkt Deutschland über die Abschaffung der Störerhaftung?
Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, hat LANCOM zusammen mit der GfK in den Tagen vor der Bundestagsentscheidung eine repräsentative Umfrage unter 1.004 Konsumenten durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem PDF einzusehen.
Ein willkommener Abschied
Das Stimmungsbild ist eindeutig: 85% der Deutschen begrüßen die Abschaffung. Die Hälfte der Befragten (51%) bezeichnet den Schritt gar als „überfällig“. Das überrascht nicht, ziehen sich Diskussion und Entscheidungsfindung um dieses Thema doch schon seit gut zwei Jahren hin. Nur wenige lehnen die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung ab: 3,5 % sehen den Wegfall eher negativ, nur 2,5% sind komplett dagegen. Gründe dafür sind vor allem Sicherheitsbedenken. So befürchten 70% der Skeptiker, dass Kriminelle einfacher ins Netz gelangen werden, 65% erwarten einen Anstieg von illegalem Filesharing.
Bahn frei für mehr Hotspots
Mit dem Ende der WLAN-Störerhaftung dürften einige Sorgen wegfallen für diejenigen, die ein WLAN anbieten – ob Privatperson, Gastronom, Hotelier oder Dienstleister. In den letzten Jahren hatte die Abmahnindustrie bei Gesetzesverstößen von WLAN-Nutzern, beispielweise bei illegalen Downloads, die Netzanbieter teilweise gehörig zur Kasse gebeten. In einer LANCOM Umfrage unter Geschäfts- und Privatleuten im Frühjahr 2014 hatte eine Mehrheit (68%) angegeben, durchaus einen Hotspot anbieten zu wollen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen anbieterfreundlicher wären.
Werden ohne die Abmahn-Angst im Nacken also bald mehr Privat- und Geschäftsleute einen Hotspot zur Verfügung stellen? 51% der Teilnehmer der aktuellen Umfrage gehen davon aus. Vor allem Unternehmen, gastronomische Betriebe und Dienstleister werden Hotspots anbieten, meinen 50,2% der Befragten. Privatleute werden diesbezüglich als zögerlicher eingeschätzt: Nur 19,6% der Umfrageteilnehmer denken, dass auch diese vermehrt ihr WLAN öffnen werden. Dass diese Einschätzung wohl in die richtige Richtung geht, zeigt ein anderes Ergebnis: Lediglich 6% der Umfrageteilnehmer würden ihr Netzt selbst für andere öffnen. 14% ziehen dies zumindest in Erwägung.
Eine dichtere WLAN-Abdeckung macht selbstverständlich nur Sinn, wenn es auch Nutzer für die Hotspots gibt. Die Nachfrage ist gegeben: 62% der Befragten in der LANCOM Umfrage gaben an, Hotspots nutzen zu wollen beziehungsweise dies ohnehin bereits zu tun (25%). Mangel an Bedarf (23%) und Sicherheitsbedenken (15%) geben diejenigen als Gründe an, die keine Hotspots nutzen werden.
Der Wegfall der WLAN-Störerhaftung ist ein Schritt in Richtung einer dichteren WLAN-Abdeckung in Deutschland und insofern in Richtung Digitalisierung. Wird das neue Gesetz halten was es verspricht? Oder haben Kritiker recht, die meinen, dass es noch zu viel Spielraum für die Abmahnindustrie offen lässt? Dies wird sich in der Praxis zeigen müssen.
Hier bloggt Ralf Koenzen, Geschäftsführer von LANCOM Systems, zur Umfrage und zum Thema WLAN-Störerhaftung: https://www.lancom-systems.de/blog/digitalpolitik-fuers-volk-wlan-stoererhaftung-faellt/
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