Barrierefreiheit im Netz
Barrierefreiheit steht für Diversität und Inklusion. In einem früheren Blogbeitrag hat mein Kollege Markus Pflugbeil bereits erläutert, wie wichtig Barrierefreiheit für Unternehmen ist. Und jetzt kommt’s: Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht.
Bisher waren nur öffentliche Einrichtungen im europäischen Raum zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Zukünftig müssen jedoch auch viele privatwirtschaftliche Unternehmen und Dienstleister gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten.
Konkretisierung tut not
Bei oberflächlichem Lesen des Gesetzes könnte man denken, dass nur neue Produkte und Dienstleistungen betroffen sind, die erst ab 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden. Mir erging es genauso. Auch auf vielen Webseiten von Organisationen wie der Münchner IHK oder der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird das BFSG beschrieben und erklärt, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und wie das neue Gesetz kontrolliert wird. Aber richtig deutlich wird die folgende Frage nicht beantwortet: Betrifft das Gesetz wirklich nur neue Produkte und Dienstleistungen oder gilt es auch für bereits vorhandene?
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