Künftig sind digitale Rechnungen auch ohne elektronische Signatur möglich – aber löst das wirklich alle Probleme?
Ein Gastbeitrag von Annett Schilling vom Berliner Spezialisten für Fax-Lösungen und Unified Communications Ferrari electronic
Bisher wurden elektronische Rechnungen, d.h. vor allem per E-Mail übermittelte Rechnungen, vom Finanzamt nur dann anerkannt, wenn sie eine qualifizierte digitale Signatur enthielten – eine Technologie, die sich nie in der Breite durchgesetzt hat. Dieser Zwang zur digitalen Signatur bei Rechnungen entfällt nun in Deutschland. Dies hat der Bundestag am vergangenen Freitag beschlossen, als er dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses über das Steuervereinfachungsgesetz folgte (vgl. u.a. Heise Online) Ursprünglich war die Neuregelung gemäß der EU-Richtlinie 2010/45/EU bereits zum 1. Juli erwartet worden, der Bundesrat hatte das Gesetzespaket in der damaligen Form jedoch abgelehnt.
Nach neuer Regelung sind die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Dokumentes sowie die Zuordnung zur empfangenen Leistung zwar weiterhin Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Anerkennung. Der Empfänger muss die Echtheit der Rechnung prüfen. Aber die Regelung ist nun vollkommen technologieneutral. Auch einfache E-Mails sind damit grundsätzlich vorsteuerabzugsfähig.