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Sind Sie ein 365/24-Mitarbeiter? Die Politik will die mobile Erreichbarkeit von Mitarbeitern regulieren.

„Jeder 5. Beschäftigte bearbeitet in der letzten halben Stunde vor dem Schlafengehen noch berufliche E-Mails“ schreibt die BILD-Zeitung (https://bit.ly/M1SsV0). Nun sollte man an dieser Stelle nicht mit halbgaren Witzen über Beamte kommen, bei denen der Schlaf ja durchaus mitten in die Arbeitszeit fallen könnte. Und auch ein Hinweis auf die journalistische Qualität der BILD-Zeitung hilft hier nicht weiter. Hinter diesem Artikel steht ja ein reales Problem: immer mehr Menschen sind für ihren Arbeitgeber heute auch am Abend oder am Wochenende grundsätzlich per E-Mail oder soziale Medien erreichbar. Die Ansprüche von Arbeitgebern an die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit wachsen. Doch muss man das gesetzlich regeln? Und wenn: wie?

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, auch bekannt als „Zensursula“ oder „häufig auf den Keks gehende Kekstochter“  fordert „glasklare Regeln“: „Auch dasArbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt – werktags genauso wie am Wochenende. In der Praxis heißt das zum Beispiel: glasklare Regeln, zu welchen Uhrzeiten muss ich erreichbar sein und wann bekomme ich dafür meinen Ruheausgleich. Wann muss ich Mails checken und wann ist es okay, dass ich mich später darum kümmere. Die Technik ist kein Problem für die Gesundheit, wir müssen nur lernen, vernünftig damit umzugehen!“ Und BITKOM-Geschäftsführer Bernhard Rohleder  springt ihr bei: „Mehr und mehr Firmen haben erkannt, dass die Mitarbeiter Unterstützung bei der Balance zwischen Job und Privatleben brauchen. Sie führen Regeln zur Erreichbarkeit in der Freizeit ein.“

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