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Digitalisierung in der Öffentlichen Verwaltung: Investition in die Markenbekanntheit lohnt sich

Schilderwald an einer Autobahn

Am Beispiel LANCOM Systems: „Quo vadis – Digitalisierung der Verwaltung in den ostdeutschen Bundesländern

Über die Digitalisierung in der Öffentlichen Verwaltung zu schreiben, hat den gleichen Charme, als würde man über die Pünktlichkeit der Deutschen Bahn schreiben; eine zähe Geschichte. Seit 2017 gibt es das Onlinezugangsgesetz (OZG) mit Termin für die Fertigstellung 2022, seit 2024 gilt das OZG-Änderungsgesetz – im Übrigen ohne Termin. Klar ist, die Sache liegt im Argen. Selbst auf der Webseite des „Bundesministeriums des Innern und für Heimat“ ist zu lesen: „OZG-Umsetzung als digitale Großbaustelle.“ Das will schon was heißen, wenn die zuständige Behörde nur zurückhaltend Euphorie versprüht.

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