Moral über Profit. Oder doch nicht?
Hundert Tage Schonfrist wird Politikern und neuen Regierungen nach Amtsantritt üblicherweise zustanden. Würde dieses Stillhalteabkommen auch für Gesetze gelten, müsste sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dieser Tage einer ersten Zwischenbilanz stellen.
Schon im Vorfeld hat das Gesetz für kontroverse Diskussionen gesorgt. Der Gesetzesentwurf würde nicht weit genug reichen und sei lediglich eine Kompromisslösung, die durch Einwände der Unternehmensverbände zu stark abgeschwächt wurde, kritisierten seine Befürworter. Betroffene Unternehmen und Lobbyisten befürchteten negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und kritisierten den erheblichen Aufwand, der mit dem Gesetz einhergehenden Sorgfaltspflichten.
Wofür stehe ich eigentlich ein?
Ich habe lange versucht, mir eine fixe Meinung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu bilden, aber es ist mir nicht möglich. So sehr ich mich auf die Seite der Befürworter schlagen möchte – ich kann auch die überforderten Unternehmen verstehen. Nicht nur der Name des Gesetzes ist kompliziert, auch seine gewissenhafte Umsetzung – die ich jetzt einfach mal voraussetze, weil ich wirklich darauf hoffe.
Eigentlich ist es ein Armutszeugnis, dass es überhaupt eines solchen Gesetzes bedarf. Es ist zutiefst beschämend, was wir anderen Menschen für unseren Komfort antun. In globalen Lieferketten werden Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört, damit wir möglichst günstig konsumieren können. Kinder- und Zwangsarbeit werden für den eigenen Wohlstand toleriert. Und ja, auch ich bin eine von denen. Ich mache mir viele Gedanken und doch greife ich letztendlich lieber nach dem Schnäppchen. Andererseits produzieren selbst die hochpreisigen Hersteller in Billiglohnländern. Es ist ein Dilemma, das sich stundenlang diskutieren und zerpflücken ließe. Ei, Henne, whatever – so traurig es ist.
Rechte entlang der Lieferkette – Warum nicht schon früher?
Umso wichtiger ist es, dass mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz endlich ein rechtlicher Rahmen für die Einhaltung der Menschen-, Kinder- und Umweltrechte entlang der Lieferketten geschaffen wurde. Jede positive Veränderung, die das Gesetz bewirkt, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber was beinhaltet das Gesetz nun konkret?
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Das heißt, dass die Unternehmen dafür verantwortlich sind, dass es entlang ihrer Lieferkette zu keinen Menschenrechtsverletzungen oder Beeinträchtigungen für die Umwelt kommt. Unter § 3 Abs. 1 LkSG liest sich das folgendermaßen:
„Unternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten die in diesem Abschnitt festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.“