Tipps zur rechtlichen Situation von Preisausschreiben und Gewinnspielen auf Facebook

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Gewinnspiele auf Facebook sind ein probates Mittel um die Akzeptanz von Fan Pages zu erhöhen. Wir selbst haben gerade mal wieder ein Gewinnspiel für unseren Kunden quadral, einen der führenden deutschen Hersteller von Hifi-Lautsprechern, initiiert (https://www.facebook.com/quadralhifi).

Dabei ist aber auf manches zu achten, will man nicht Opfer übellauniger Abmahner werden. Neben den spezifischen Facebook-Regeln geht es vor allen Dingen um klare Teilnahmebedingungen.
Diese müssen grundsätzlich leicht aufzufinden und einfach verständlich sein. Am besten also, wenn man die Teilnahmebedingungen nicht nur prominent auf die Facebook Page integriert – bzw- in den iFrame der Aktion – sondern zusätzlich direkt in das Formular integriert, das der Teilnehmer auszufüllen hat.

Wir haben hier mal einen Mustertext für Teilnahmebedingungen vorgestellt. Juristische Haftung übernehmen wir freilich nicht. Aber ich denke, dies ist trotzdem hilfreich bei der Einrichtung eines Gewinnspiels:

Muster-Teilnahmebedingungen für ein Gewinnspiel auf Facebook (nur für Volljährige und nur für Privatpersonen)

I. Allgemeines

Die FIRMA ADRESSE (nachfolgend „FIRMA“) veranstaltet im Internet auf der Facebook Seite „ONLINEADRESSE“ das Online-Gewinnspiel „NAME“. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel, deren Durchführung und Abwicklung, richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist der Kauf eines Produktes von FIRMA nicht erforderlich.
II. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.

III. Nichtteilnahmeberechtigte Personen

Sämtliche Mitarbeiter von FIRMA, sowie deren Verwandte und Angehörige sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
Personen, die mit der Prüfung, Überwachung und Verwaltung von FIRMA direkt oder indirekt beauftragt sind, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind gewerbliche Nutzer und nicht natürliche Personen, insbesondere sogenannte Gewinnspiel-Eintragsservices.

Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Daneben behält sich FIRMA das Recht vor, unberechtigten Teilnehmern auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern. Die mehrfache Teilnahme einer Person ist nicht erlaubt. Mehrfachregistrierungen können von FIRMA nach Kenntniserlangung jederzeit gelöscht werden und der Teilnehmer kann insgesamt vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

IV. Teilnahme am Gewinnspiel

Eine Teilnahme ist vom DATUM bis einschließlich DATUM möglich. Für eine Teilnahme ist die rechtzeitige Absendung der vom Teilnehmer in das entsprechende Formular einzutragenden E-Mail-Adresse maßgeblich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang bei FIRMA.

Eine Teilnahme ist ausschließlich online auf der Webseite „ADRESSE“ möglich. Der Teilnehmer hat hierzu KURZBESCHREIBUNG DER AKTION und seine E-Mail-Adresse in das am Ende der Umfrage aufrufbare Online-Formular einzutragen.

Alle Teilnehmer nehmen an der Verlosung eines GEWINNBESCHREIBUNG teil.

V. Gewinnbenachrichtigung

Bei mehreren Teilnehmern entscheidet das Los. Die Ermittlung des Gewinners ist vorbehaltlich einer berechtigten Teilnahme nach Ziffer III und IV endgültig und bindend. Der Gewinner wird unter der im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen E-Mail-Adresse bis spätestens DATUM benachrichtigt. Eine weitere schriftliche Benachrichtigung auf dem Postweg erfolgt nicht.

Der Gewinner muss sich innerhalb von X Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung bei FIRMA schriftlich auf dem Postweg unter folgender Adresse: ADRESSE zurückmelden und den Gewinn annehmen. Für den rechtzeitigen Eingang der Rückmeldung ist der Poststempel maßgeblich. Nach Ablauf der Frist von X Wochen verfällt der Gewinnanspruch und ein neuer Gewinner wird per Los ermittelt.

Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns besteht nicht. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Ein Umtausch sowie Mängelgewährleistungsrechte bezüglich des Gewinns sind ausgeschlossen.
Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns sein Name und ggf. ein Lichtbild sowie Wohnortangabe im Internet auf der Website von FIRMA veröffentlicht werden.

VI. Haftungsausschluss

FIRMA haftet nicht für einen verloren gegangenen, beschädigten oder verspätet zugegangenen Gewinn, insbesondere sind Gewährleistungsansprüche bei Sach- und/oder Rechtsmängel ausgeschlossen.

FIRMA haftet nur für Vorsatz oder grob fahrlässiges eigenes Verhalten oder vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzte Kardinalspflichten. Dies gilt nicht für Schäden bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

VII. Datenschutzbestimmungen

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass FIRMA personenbezogene Daten für die Dauer und zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels speichert. FIRMA ist berechtigt, die Daten an Dritte, welche mit der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels beauftragt sind oder werden zu diesem Zwecke weiterzuleiten.

VIII. Jederzeitige Beendigung des Gewinnspiels

FIRMA kann zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und Abgabe von Gründen das Gewinnspiel abbrechen oder beenden. Von diesem Recht kann FIRMA insbesondere dann Gebrauch machen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte.

IX. Abschlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Diese Teilnahmebedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

ORT, den DATUM

2 Kommentare
  1. Julius says:

    Hey liebes Team,

    auch wenn schon ein wenig her, vielen Dank für die Bereitstellung des Textes.

    Ich suche eine Antwort auf die Frage ob es eine gesetzliche Regelung gibt, wie lange dem Gewinner Zeit gegeben werden muss, sich zurück zu melden. Unter V. steht hier X Wochen, ist das X mit mindestens 2, 3, 4, etc. Wochen anzugeben?

    Ich freue mich über eine Antwort, wenn bekannt. (:

    Vielen Dank!
    JH

  2. Michael Kausch says:

    Nach meinem Wissen gibt es in Deutschland keine rechtliche Vorgabe für die Frist der Meldung des Gewinners. Auch die Regelungen von Facebook sehen eine solche allgemeine Frist meines Wissens nicht vor. In den Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel muss jedoch ein Termin für die Meldung des Gewinners verbindlich genannt werden. Ebenfalls muss beschrieben werden, was geschieht, wenn sich der Gewinner nicht meldet. So könnte dann zum Beispiel eine andere Person als Gewinner ermittelt werden oder der Gewinn an einen sozialen Zweck gehen. Ich muss leider darauf verweisen, dass dies keine verbindliche Rechtsauskunft ist und ich keine Gewähr auf die Richtigkeit geben kann. Auch mag es in verschiedenen Ländern unterschiedliche gesetzliche Vorgaben geben. Sorry.

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