Das Innenleben eines PCs wird repariert. Schraubenzieher im Bild.

Nachhaltigkeit in der IT, Teil 2: Refurbishing ist eine gute Lösung

Auf vielen Ebenen wird versucht, die Probleme rund um Digitalisierung, Rechenzentren, geschäftlicher und privater IT in den Griff zu bekommen. Gelöst werden können ja sie nicht, aber wenigstens eingedämmt. Die Problemfelder rund um die IT sind Rohstoffe und Strom. Der Ressourcenbedarf für die Hardware, vom Smartphone bis zu Serverfarmen, ist riesig. Bei den notwendigen Rohstoffen zählen viele zu den kritischen Technologierohstoffen wie zum Beispiel Gallium, Galliumnitrat und Germanium. Lieferant mit Monopolstatus ist China. Die Versorgungslage für Deutschland und Europa ist in diesem Jahr kritisch, wie t-online-Redakteur Julian A. Fischer in seinem lesenswerten Beitrag beschreibt.

Auch Strom aus Erneuerbaren braucht China

Neben den Rohstoffen zählt der immense Strombedarf für die IT zu den Problemen der Digitalisierung und Elektrifizierung fast aller Lebensbereiche. Künstliche Intelligenz treibt den Energiebedarf durch die erforderliche Rechenleistung immer weiter in die Höhe. Die Wissenschaft forscht an Alternativen beispielsweise im Chipdesign, um den Strombedarf zu reduzieren. Doch die Tatsache, dass sich Strom durch erneuerbare Energien produzieren lässt, macht das Problem nicht kleiner. Auch für den Bau zum Beispiel von Windrädern sind Technologierohstoffe notwendig. Das gleiche gilt für Photovoltaik-Anlagen. Chinas Rohstoffe sind auch hier ein Nadelöhr.

Recycling hilft, aber nicht bei allen Rohstoffen

Recycling, die Gewinnung von Rohstoffen aus Schrotten, hat sich bei genauer Betrachtung nur als bedingt als hilfreich erwiesen. Es sind eben gerade die kritischen Technologiemetalle, die am wenigsten aus Schrotten wieder gewonnen werden können, wie Dr.-Ing. Michael Liesegang von der Deutschen Rohstoffagentur, DERA, im Interview mit vibrio erklärt: „Das Problem ist, dass ihre Gewinnung aus Recycling sehr schwierig ist, da sie in den zu recycelnden Schrotten oft nur sehr fein verteilt in geringen Mengen und komplex verbaut vorkommen. Es ist bisher sehr schwer bis gar nicht wirtschaftlich möglich, sie zurückzugewinnen.“ Es bleibt demnach bei der Abhängigkeit vom Exportwillen der Drittstaaten, allen voran von China. Und dieser Wille ist volatil.

Elektronikschrott wächst von Jahr zu Jahr

Welche Lösung gibt es, um den Rohstoff- und Energiebedarf für IT, wenn schon nicht zu verringern, so doch wenigstens auf dem Status quo zu halten? Allein das bedarf großer Anstrengungen, denn in der EU nimmt der Elektronikschrott von Jahr zu Jahr zu. Laut EU wurden zum letzten Stand der Erfassung 2024 weniger als 40 Prozent recycelt. Der Rest landet in der Müllverbrennung – mitsamt dem wertvollen Kupfer, Aluminium, Eisen und Nickel.

Die EU hat im März 2020 einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgelegt, der den wachsenden Müllbergen entgegenwirken soll. Eine der vielen Maßnahmen war die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts für alle mobilen Geräte. Laut EU werden dadurch rund 1.000 Tonnen Schrott pro Jahr eingespart. Doch das ist nicht mal ein halber Tropfen auf den heißen Stein, gemessen am jährlichen Elektroschrott-Aufkommen von rund fünf Millionen Tonnen in der EU.

Das Recht auf Reparatur: eine Trendwende?

Ein weiterer Schritt in dem Bemühen, Elektro- und Elektronikschrott zu verringern, ist das Gesetz zum Recht auf Reparatur. Die Wegwerfgesellschaft soll eine Erhaltungsgesellschaft werden. Defekte Bestandsware soll wieder funktionsfähig gemacht und nicht zum Wertstoffhof gebracht oder im schlimmsten Fall in die Mülltonne geworfen werden. Erhalten statt Erneuern, ist die Devise.

Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag dem Entwurf zum „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Reparatur von Waren“ zugestimmt. Darin enthalten ist ein „Recht auf Reparierbarkeit“, das Hersteller bereits beim Design ihrer Produkte berücksichtigen müssen: Komponenten, die grundsätzlich reparierfähig sein könnten, müssten auch so gebaut werden. Ist ein Produkt so entwickelt, dass es nicht repariert werden kann, obwohl dies theoretisch möglich wäre, wird das als Sachmangel gewertet. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann ihre Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen. Diese Gewährleistungsfrist soll im neuen Gesetz von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Gewährleistung bedeutet, dass Besitzer der Produkte das Recht auf ein funktionsfähiges Gerät geltend machen können. Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll darüber hinaus festgelegt werden, dass Hersteller sogar außerhalb der Gewährleistungsfrist eine Reparaturverpflichtung haben.

Nicht das Ende der Möglichkeiten

In der politischen Prüfung sind weitere Anreize zur Reparatur wie zum Beispiel eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen oder ein Reparaturbonus nach dem Vorbild Frankreichs. Angeregt ist ferner, neben einer europäische Online-Plattform für Reparaturen, auch eine nationale Internetadresse für die Reparaturinfrastruktur in Deutschland zu schaffen.

So gut das geplante Gesetz auch gemeint ist, erst die Praxis wird zeigen, was es tatsächlich bewirkt. Verbraucherverbände haben sich bereits skeptisch hinsichtlich der Durchsetzbarkeit gegenüber Herstellern und (außereuropäischen) Anbietern geäußert.

Refurbisher: Recht auf Reparatur ändert den IT-Markt grundlegend

Das Recht auf Reparatur spielt in punkto IT einem Marktsegment in die Hände, das sich schon seit Beginn der 2000er Jahre entwickelt hat, das Refurbishing von Elektro- und Elektronikgeräten. Zu Elektrogeräten zählen all die Geräte, die Strom in andere Energieformen umwandeln: der Toaster und der Föhn wandeln Strom in Wärme um, die Bohrmaschine und der Akkuschrauber in Bewegung, der Kühlschrank in Kälte.

Elektronikgeräte sind Geräte mit Chips und Transistoren wie Fernseher, Konsolen, Drucker, Monitore, PCs, Laptops, Notebooks, Tablets, Smartphones und Smartwatches.

Die Refurbishing-Branche setzt große Hoffnungen auf das Reparaturgesetz. Es fördere die Kreislaufwirtschaft und wird ihr kräftige Impulse bescheren, glaubt Daniel Büchle, CEO vom Refurbisher AfB, „Arbeit für Menschen mit Behinderung“, einem der größten Wiederaufbereiter für IT-Produkte. Sein Blick in die Zukunft: „Refurbishment entwickelt sich vom Nischenmodell zum Standard im Umgang mit IT-Geräten.“ Auch für IT-Einkäufer in Unternehmen und Institutionen wird sich seiner Meinung nach die Strategie bei der Anschaffung verändern: „Für Unternehmen verändert sich der Blick auf IT: Geräte werden länger genutzt, instandgehalten und systematisch weiterverwendet. Damit rückt der gesamte Lebenszyklus stärker in den Fokus von Beschaffung und IT-Strategie.

Was bedeutet Refurbishing?

Beim Refurbishing werden gebrauchte Elektronikgeräte generalüberholt und wieder verkauft. IT-Hardware wird nicht nur gereinigt und Defektes repariert, sie werden auch, wenn das System es zulässt, technisch auf den neuesten Stand gebracht. Beispielsweise werden neue Akkus eingesetzt, der Speicher aufgerüstet und ein aktuelles Betriebssystem installiert. Welche Software auf Server, Desktops, Notebooks oder Tablets installiert wird, bestimmt der Kunde.
Nachdem die gebrauchte Hardware einen langwierigen Prüfungs- und Reinigungsprozess durchlaufen hat, werden sie in verschiedene Güteklassen eingeordnet und online angeboten. Diese Zustandskategorien legt jeder Anbieter selbst fest. Bei AfB beispielsweise orientieren sich die Güteklassen an den sichtbaren Gebrauchsspuren, funktionsfähigen USB-Ports und Pixelfehlern. Die Kundin oder der Kunde kann entsprechend seinen Ansprüchen unter den Kategorien „wie neu“, „sehr gut“, „gut“ und „fair“ wählen.

Wer kann Refurbisher sein? Gesetzliche Grundlagen

2005 trat in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Die Gesetzesnovelle von 2015 (Pdf) hat Händler zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet und gemäß der EU-Richtlinie Mindestsammelquoten von 65 Prozent festgelegt, um das Recycling zu stärken. 2021 wurde das Gesetz nachgeschärft, da Deutschland die Sammelquote mit rund 43 Prozent nicht annähernd erreicht hat und „Trittbrettfahrer“, damit sind außereuropäische Hersteller gemeint, die gesetzlichen Pflichten umgangen haben.

Das Ziel des ElektroG ist es, dass Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Verwertung und Entsorgung Verantwortung übernehmen. Aber nicht nur Hersteller, sondern auch Händler, Importeure und Exporteure sind vom ElektroG betroffen. Sie müssen sich zum Beispiel, wenn sie erstmals in Deutschland ein Elektrogerät vertreiben wollen, bei der Behörde Stiftung elektro-altgeräte register, kurz „stiftung ear“ registrieren.

Das gilt auch für Refurbisher. Verkäufer und Vertreiber von wiederaufbereiteter Hardware gelten rechtlich betrachtet als Hersteller. Das bedeutet:

  • Die gesetzliche Gewährleistung entspricht derjenigen eines neuen Geräts. (Den Garantieumfang bestimmt der Verkäufer.)
  • Gemäß der DSGVO haften Wiederaufbereiter für die Löschung der Daten. Diese Löschung muss der Refurbisher durch per Software beweisen.
  • Die Lizenzen für Software, die mit dem Gerät verkauft werden, müssen rechtlich korrekt sein.
    Eine Hürde für die Anschaffung von refurbished IT-Systemen in Unternehmen kann sein, dass Hersteller den Service und Support für alte Geräte eingestellt haben oder dass für das neueste Windows-Betriebssystem die Hardware-Komponenten nicht mehr ausreichen.

Welcher Refurbisher ist der richtige?

Es gibt viele Anbieter von generalüberholten mobilen Geräten, PC- und IT-Produkten. Sie unterscheiden sich unter anderem im Schwerpunkt des Kundensegments, den sie ansprechen: Manche Refurbisher haben sich auf Geschäftskunden und Unternehmens-IT spezialisiert wie zum Beispiel IT-Resell, Second-IT oder die Gekko Computer GmbH. Das Berliner Unternehmen bietet generalüberholte Server, Workstations, Storage und Netzwerktechnik an und führt nach eigenen Angaben mehr als 10.000 unterschiedliche Artikel im Sortiment. Als Business Partner von Hewlett Packard Enterprise bietet Gekko Computer auch deren Demo- oder Leihgeräte an.

Sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen richtet sich zum Beispiel der Green-IT-Shop. In einem separaten B2B-Bereich können Firmen oder Institutionen ein Geschäftskonto eröffnen und erhalten dadurch eine persönliche Beraterin oder einen Berater zur Seite. Für Schulen und Behörden hat der Green-IT-Shop einen dezidierten Kunden-Bereich.

Die dritte Gruppe sind Shops, die vornehmlich für private Verbraucherinnen und Verbraucher gemacht sind, darunter Plattformen wie Amazon renewed, Asgoodasnew, Backmarket, Clevertronic, Ebay Refurbished, Refurbed und Rebuy. (Die Stiftung Warentest hat übrigens in ihrer Ausgabe 09/2025 Refurbisher-Shops anhand von Laptops für private Konsumenten getestet.)

Bei der Auswahl des Refurbisher ist zu beachten, dass nicht alle die gleich große Sorgfalt an den Tag legen und Produkte mit halb-defektem Akku oder einem ungereinigten Inneren verkaufen. Eine genaue Prüfung vor dem Kauf und gleich nach dem Kauf ist daher geboten, um vom Rückgaberecht Gebrauch zu machen.

Wie funktioniert Refurbishing?

Refurbisher beziehen die Hardware, die sie professionell wiederaufbereiten zum Beispiel von Firmen, bei denen die Leasingverträge für ihre Businessgeräte auslaufen. Die Leasinggeber leiten sie dann an Refurbisher weiter. Andere Quellen sind Insolvenzwaren und Retouren bei Händlern und Herstellern. Je nach Stückzahl bieten manche Refurbisher die Abholung an, so wie das 2004 gegründete, gemeinnützige Unternehmen AfB, das für sich reklamiert, Europas größtes gemeinnütziges und inklusives IT-Unternehmen zu sein. Seinen Geschäftskunden bietet es einen Rundum-Service, sowohl bei Ankauf als auch beim Verkauf (Youtube-Video).

  • Abholung: Von Unternehmen, die ihre ausgemusterten IT-Produkte an AfB verkaufen, wird die Hardware in abschließbaren Rollcontainern abgeholt. Dabei wird der gesamte Prozess von der Abholung bis zum Ende der Aufbereitung mit Kameras gefilmt und durch eine zertifizierte Software lückenlos überwacht und dokumentiert. Beim Umgang mit Firmenhardware ist der sensibelste Knackpunkt die restlose, rückstandsfreie Löschung von Daten auf Festplatten und im Speicher.

 

  • Datenlöschung: Festplatten werden formatiert und, falls das nicht möglich ist, geschreddert.

 

  • Funktionsprüfung: Es wird getestet, wie funktionsfähig die Geräte noch sind und ob ein Wiederverkauf möglich ist.

 

  • Aufrüstung: Ein neues Betriebssystem wird aufgespielt, eventuell wird eine neue Festplatte eingebaut oder der Arbeitsspeicher erweitert. Die Software-Lizenzen werden beigelegt.

 

  • Reinigung: Letzte Station ist die Reinigung im Inneren mit Druckluft und außen mit Pflegesubstanzen.

 

  • Auslieferung: Unternehmen, Organisationen und Behörden, die bei AfB generalüberholte IT einkaufen, erhalten eine so genannte „Wirkungsurkunde“ mit konkreten KPIs für Umwelt, Klima und Inklusion für ihre ESG-Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

 

  • Rücknahme: AfB beispielsweise bietet über Partner auch Leasingmodelle an. Nach Abschluss der Leasingzeit nimmt AfB die Geräte wieder zurück.

Wie nachhaltig ist refurbished IT?

Laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbands Bitkom von 2024 haben 15 Prozent der Unternehmen refurbished IT im Einsatz und ebenso viele planen, sich generalüberholte Hardware anzuschaffen. Es ist keine Überraschung, wenn sich laut Studie 61 Prozent der Befragten weitere finanzielle Anreize wünschen, damit sie refurbished IT kaufen. Unternehmen möchten ihr etwaiges Engagement für Klima und Umwelt vom Steuerzahler unterstützen lassen. 61 Prozent der Unternehmen überzeugt es offensichtlich nicht, dass die Weltmarktlage für Rohstoffe und Technologiemetalle kritisch bis alarmierend ist; dass Recycling keine Lösung für das sich Jahr für Jahr verschärfende Problem der Rohstoffverfügbarkeit ist und dass refurbished Hardware ein einfacher und guter Beitrag für mehr Nachhaltigkeit in der IT ist.

Die Angaben der Refurbisher zu den Nachhaltigkeitseffekten sind kaum zu verifizieren, doch beeindruckend sind die Größenordnungen dennoch. AfB nennt folgende Zahlen: 

Rund 730.000 Geräte hat AfB 2025 verarbeitet und 71 Prozent wieder verkauft. 29 Prozent wurden recycelt.
Die Einsparungen gegenüber der Neuproduktion von Hardware:

  • 68.200 Tonnen CO2-eq. Emissionen
  • 261.400 Megawattstunden Primärenergie
  • 483 Millionen Liter Wasser
  • 33.500 Tonnen Eisenäquivalente Rohstoffe wie Metalle und Kunststoffe
  • 371.000 Tonnen 1,4-DB-äquivalente (Dichlorbenzol) humantoxische Stoffe

Der internationale Umwelt-Dienstleister Interzero hat beim Fraunhofer Institutsteil UMSICHT, Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik, 2025 eine Studie in Auftrag gegeben, die ermittelt, wie hoch die Einsparungen von Treibhausgasen beim Reuse von IKT-Elektronik sind. Demnach liegen sie zwischen 18 und 37 Prozent. Im Einzelnen:

  • Smartphones: rund 37 % weniger Treibhausgase bei Weiternutzung (≈ 35 kg pro Gerät)
  • Tablets: rund 34 % (≈ 59 kg)
  • Laptops: rund 31 % (≈ 107 kg)
  • Desktop-PCs: rund 18 % (≈ 163 kg)

Fazit

Das Refurbishment von IT-Hardware und Elektronikgeräten für den privaten und unternehmerischen Gebrauch ist angesichts der zunehmend kritischer werdenden Lage auf dem weltweiten Rohstoffmarkt, der enormen Schwierigkeiten, wichtige Technologiemetalle aus Recycling zu gewinnen, die beste aller Möglichkeiten für die Nachhaltigkeit in der IT.

Titelbild aus pixabay, CCL, von Michal Jarmoluc

Dieser Beitrag wurde ohne KI-Editor erstellt. 

Beitrag teilen

LinkedIn
Facebook
Pinterest
XING
Telegram
WhatsApp
Threads
Email
Print

Weitere interessante Artikel

Bagger über Leiterplattenschrott

Nachhaltigkeit in der IT, Teil 1: Rohstoffe – Warum Recycling nur ein Teil der Lösung ist

Ich war rückblickend ziemlich leichtsinnig, als ich mir das Blogthema „Nachhaltigkeit in der IT“ vorgenommen habe, weil ja in diesem Land Rechenzentren wie Pilze aus dem Boden schießen sollen – nicht ahnend, was sich da vor mir auftun wird: die riesige Welt der Rohstoffe, die zementierten Abhängigkeiten und das forcierte Ringen der Politik, um Digitale Souveränität und Resilienz zu fördern. Recycling von Elektroschrott, so meine Eingangsthese, wird es schon richten. Aber das tut es nicht. Es ist ein Teil der Lösung, aber nicht die Rettung.

Weiterlesen »
Screenshot der Webseite Deutsche Rohstoffagentur

Interview mit Michael Liesegang von der Deutschen Rohstoffagentur: „Recycling ist für Deutschland ein wichtiges Standbein“

Ein Gespräch mit Dr.-Ing. Michael Liesegang von der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) zur Rolle des Recyclings für die IT-Industrie durfte ich Mitte Mai 2026 führen. Liesegang ist Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Recyclingrohstoffe und Rohstoffanalyst bei der DERA in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer technisch-wissenschaftlichen Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Weiterlesen »

Eine Antwort

  1. Ich werde ja zum Anhänger von iFixit. Das ist eine nicht ganz uneigennützige Community, die Werkzeuge und Tipps zur Selbstreparatur von elektronischen Geräten bereitstellt. So werden neben den Schraubenziehern für Mini-Schrauben, auch „Öffner“ angeboten, kleine Hebel aus Plastik, mit denen sich Geräte öffnen lassen, die sich normalerweise wehren oder wo man Gefahr läuft, das Gerät bei der Öffnung zu zerstören. Mein altes Windows-10-Notebook, das ich aufgrund seiner Kompaktheit so liebe, hat mit Anleitung und Werkzeug von iFixit einen neuen Akku bekommen und läuft jetzt wieder einwandfrei – mit Zorin Linux. Wenn man hauptsächlich im Web unterwegs ist, ist der Unterschied zu Windows kaum bemerkbar. Dafür telefoniert Linux auch nicht ständig nach Redmond 😉 Nächstes Projekt ist der alte JBL Bluetooth-Lautsprecher, dessen Akku nicht mal mehr den Betrieb am Netzteil zulässt. Auch dafür gibt es Werkzeuge und Ersatzteile bei iFixit, für einen mittleren zweistelligen Betrag. Zwei Geräte, die für den Hausgebrauch locker noch ausreichend sind und noch ein paar Jährchen nicht auf dem Müll landen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert