Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin fuer Justiz und Verbraucherschutz,

Tag der Informationsfreiheit: Wie viel Offenheit wollen wir?

Zum Tag der Informationsfreiheit am 28. September denken viele zunächst an Akteneinsicht oder Anfragen bei Behörden. Denn Bürgerinnen und Bürger haben in Deutschland das Recht, Informationen von staatlichen Stellen einzusehen und nachzufragen, wie Entscheidungen zustande gekommen sind. Doch manche Länder gehen noch weiter.

Zum Beispiel Norwegen. Dort sind bestimmte Steuerdaten der Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich. Wer möchte, kann also nachsehen, wie viel Einkommen der Nachbar erzielt, wie hoch das Vermögen der Chefin ist und wie viele Steuern sie zahlt. Früher war dies sogar noch anonym möglich. Heute wird dokumentiert, wer die Information abruft, sodass jede Person nachvollziehen kann, wer ihre Daten eingesehen hat.

Für viele Menschen außerhalb Skandinaviens klingt das zunächst überraschend und möglicherweise übergriffig. Warum sollte das Einkommen anderer für jeden, der es wünscht, einsehbar sein? Die Idee dahinter ist jedoch eng mit dem Gedanken der Transparenz verbunden. Befürworter argumentieren, dass dadurch Steuerhinterziehung erschwert, Korruption bekämpft und gesellschaftliche Ungleichheiten sichtbarer werden. Kritiker hingegen sehen darin klar einen Eingriff in die Privatsphäre.

Wenn Informationen Demokratie stärken

Auch wenn Deutschland bei der Transparenz persönlicher Daten deutlich zurückhaltender als Norwegen ist, spielt Informationsfreiheit hier ebenfalls eine wichtige Rolle. Bürgerinnen und Bürger können Informationen von Behörden anfordern und so nachvollziehen, wie politische Entscheidungen zustande gekommen sind.

Das ist besonders wichtig, weil Vertrauen in demokratische Institutionen nicht allein durch Versprechen entsteht. Menschen haben das Bedürfnis zu verstehen, warum Entscheidungen getroffen werden und welche Informationen ihnen zugrunde liegen. Informationsfreiheit schafft dafür die notwendige Grundlage.

Sie stärkt die Kontrolle staatlichen Handelns, fördert die öffentliche Debatte und ermöglicht es Journalistinnen und Journalisten, Missstände aufzudecken. Denn viele investigative Recherchen beginnen nicht mit einem geheimen Informanten, sondern mit einer einfachen Anfrage nach öffentlichen Dokumenten.

Wie ein Behördenbericht zum Streitfall wurde

Ein besonders brisanter Fall rund um die Informationsfreiheit und dem entsprechenden Gesetz dazu war der des Glyphosat-Gutachtens im Jahr 2019. Die Transparenzplattform FragdenStaat beantragte damals beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu einer behördlichen Stellungnahme über die Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat. Das Dokument wurde zwar herausgegeben, die Behörde wollte jedoch dessen Veröffentlichung verhindern. Daraus entwickelte sich ein jahrelanger Rechtsstreit, der bundesweit für Aufmerksamkeit sorgte.

Besonders bemerkenswert war dabei, dass, nachdem tausende Bürgerinnen und Bürger ebenfalls IFG-Anfragen stellten, das BfR das Dokument einer sehr großen Zahl von Antragstellern zugänglich machen musste. Allein 2019 wurden dadurch zehntausende Anträge ausgelöst.

Der Fall endete schließlich mit einem wichtigen Signal für die Informationsfreiheit: Gerichte bestätigten, dass behördlich herausgegebene Dokumente unter bestimmten Voraussetzungen auch veröffentlicht werden dürfen. Das Verfahren wird heute häufig als Meilenstein für Transparenz und Informationszugang in Deutschland bezeichnet.

Informationsfreiheit unter Druck

Doch die aktuell geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes bereiten vielen Bürgerinnen und Bürgern Sorge. Nach den bisherigen Plänen soll der Kreis der Personen, die Informationen bei Bundesbehörden anfragen können, eingeschränkt werden. Journalistinnen und Journalisten warnen nun davor, dass der Zugang zu staatlichen Informationen erschwert werden könnte und sehen darin die Gefahr, dass Transparenz verloren geht. Befürworter der Änderungen argumentieren, dass Behörden durch eine hohe Zahl von Anfragen entlastet und sensible Informationen besser geschützt werden sollen.

Demokratie braucht Transparenz

Die Debatte macht deutlich, dass Informationsfreiheit kein selbstverständliches Gut ist. Vielmehr muss immer wieder ausgehandelt werden, wie öffentlich einsehbar staatliche Institutionen sein sollen und wo die Grenzen zwischen Transparenz, Datenschutz und Sicherheitsinteressen verlaufen. Das zeigt auch, wie aktuell der Tag der Informationsfreiheit ist. Demokratische Teilhabe lebt davon, Zugang zu Informationen zu haben, um staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen. 

Titelbild: Dr. Stefanie Hubig. Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz. Quelle ist BMJ/photothek.de; Pressefoto; Fotograf: Felix Zahn 

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